Grundsätzlich sind Weihnachtsmärkte in diesem Winter erlaubt. Die Landesregierung hat dazu vergangene Woche grünes Licht gegeben. Allerdings können diese nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden. Es gelten, unter anderem, die Maskenpflicht und die 3G-Regel. Sofern die Landesregierung die Corona-Alarmstufe ausrufen sollte, dürfen Weihnachtsmärkte sogar nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Kontakte müssen so oder so nachverfolgt werden.
Widrige Umstände für eine vom