Waiblingen

21-Jähriger wegen Ultra-Fangesang vor Gericht

1. Mai
Ein 21-Jährigen musste sich wegen Beamtenbeleidigung vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten. © ZVW/Alexandra Palmizi

Korb/Waiblingen.
Am 1. Mai wimmelt es auf dem Kleinheppacher Kopf von Jugendlichen, die feiern wollen. Sie trinken Alkohol, sie tanzen und sie singen – und manchmal bringt genau das die Feierwütigen in Schwierigkeiten. Zum Beispiel wenn sie Lieder singen, die mit Schimpfworten gegen Polizisten enden. Ein 21-Jähriger aus Schorndorf musste sich deswegen jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten.

Die Anklage lautet: Beleidigung. Was ist