Mit der Alarmstufe, die von diesem Mittwoch an gilt, ist Ungeimpften der Zutritt zu Sportstätten verwehrt. Laut Corona-Verordnung des Landes dürfen nicht immunisierte Personen lediglich im Freien und mit einem negativen PCR-Testergebnis Sport betreiben, nicht aber in Innenräumen.
Wenn auch die meisten Mitglieder geimpft sind, macht sich die Regel unter den Betreibern bemerkbar. In der bisher geltenden Warnstufe war das Sporteln Ungeimpften nach Vorlage eines negativen PCR-Tests