Waiblingen

Autofahrer in Fellbach am Handy erwischt: Beim Einspruch gegen Bußgeld geirrt

Ob Telefonieren oder sonst was: Ein Handy (Symbolfoto) dürfen Autofahrer nur in die Hand nehmen, wenn das Auto steht und der Mot
Ob Telefonieren oder sonst was: Ein Handy (Symbolfoto) dürfen Autofahrer nur in die Hand nehmen, wenn das Auto steht und der Motor komplett aus ist. © Alexandra Palmizi

Waiblingen/Fellbach. Die Polizei stoppt im vergangenen November einen 56-jährigen Autofahrer in Fellbach. Der Grund: Er telefoniert am Steuer mit dem Handy. Der Mann erhält einen Bußgeldbescheid, legt jedoch Einspruch ein. Der Fall landet vor dem Waiblinger Amtsgericht. Als Richterin Figen Basoglu-Waselzada den Vorwurf zu Beginn der Verhandlung verliest, bemerkt der Betroffene überrascht: Eigentlich wollte er gegen einen völlig anderen Bescheid vorgehen.

Die Richterin

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