Digitale Krankmeldung: Stihl und Kuhnle in Waiblingen berichten von Problemen

Eigentlich hat der „gelbe Schein“ in Papierform ausgedient. Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Krankmeldung von gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Wer krank ist, muss somit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform mehr einreichen. Doch der Start ist holprig, zeigt eine Anfrage bei den Waiblinger Unternehmen Stihl und Kuhnle.
„Viele AU-Bescheinigungen werden von den Ärzten noch doppelt ausgestellt“, heißt es vom Waiblinger Motorsägenhersteller Stihl. Gründe dafür können beispielsweise technische Probleme bei der Übermittelung von Arzt zu Krankenkasse sein.
Die Umstellung verursache für die Stihl-Personalabteilung nun einen „Mehraufwand“: „Das bedeutet, wir erhalten von den Mitarbeitenden eine AU-Bescheinigung in Papierform, fragen parallel bei den Krankenkassen an und müssen die Bescheinigung dann noch abgleichen.“ Am Hauptsitz in Waiblingen sind rund 4200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Krankenquote liege im Monat durchschnittlich „im niedrigen einstelligen Prozentbereich.“
Stihl: Technische Probleme beim Abrufen der Krankmeldung bei Krankenkasse
Nun ist es so, dass der Abruf der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse nicht problemlos erfolgt. „Wir erhalten derzeit noch keine Bestätigung von den Krankenkassen über das Vorliegen einer Krankmeldung durch den Arzt“, so Stihl. Man prüfe derzeit, welche technischen Ursachen das habe. Grundsätzlich müssen „Beschäftigte im ersten Schritt ihren Vorgesetzten oder ihre Vorgesetzte über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren“, so die Stihl-Pressestelle.
In Zuge dessen müssen sie auch angeben, wie lange sie voraussichtlich nicht arbeiten können. „Diese Information wird vom Vorgesetzten dann an die Personalabteilung weitergegeben, um den Abruf der AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse zu starten.“ Mit der neuen gesetzlichen Regelung habe Stihl den internen Krankmeldeprozess umgestellt. Es wurden „neue Codes zur Erfassung und Prüfung von Krankmeldungen eingerichtet“. Zusätzlich habe man eingeführt, dass Mitarbeitende eine Krankmeldung ohne AU-Bescheinigung im System selbst erfassen können.
Zu beachten ist auch, dass die Krankmeldung von Privatversicherten immer noch in Papierform eingereicht werden muss. Mit ein Grund für den „Mehraufwand“, so Stihl. Und: „Auch bei gesetzlichen Versicherten sind nicht alle Prozesse papierlos.“ Laut dem Unternehmen gibt es weiterhin Bescheinigungen von Privatärzten und Sonderbescheinigungen in Papierform.
Kuhnle: Digitale AU-Bescheinigung kann erst nach sechs Tagen abgerufen werden
Technische Probleme beim Abruf der digitalen Krankmeldung gab es beim Bauunternehmen Berthold Kuhnle aus Waiblingen-Beinstein noch nicht. Allerdings laufe der neue Prozess um die Krankmeldung nicht reibungslos ab. „Die digitalisierte Form ist erstens leider nicht sehr gut durchdacht“, heißt es vom Unternehmen. Man könne die elektronische AU-Bescheinigung erst nach sechs Tagen abrufen – also nach Bekanntgabe durch die erkrankte Person. „Das ist viel zu spät, da ja Ende des Monats beziehungsweise Anfang des nächsten Monats Lohnabrechnungen erfolgen.“ Zweitens sei die Prüfung mit enormem Aufwand verbunden, da die Mitarbeiter nur einzeln abgerufen werden können.
Bei der Beinsteiner Firma sind 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Je nach Wetterlage gebe es unterschiedlich viele Krankenfälle, so das Unternehmen. Die Belegschaft sei persönlich über die elektronische AU-Bescheinigung informiert worden.
Während das digitale Krankmeldeverfahren bei den Unternehmen Stihl und Kuhnle für Mehraufwand sorgt, sieht es bei den städtischen Kitas in Waiblingen anders auch. „Bisher gab es keine technischen Probleme“, heißt es aus dem Rathaus. Im Dezember 2022 seien alle Mitarbeiter per Mail über das neue Verfahren informiert worden. In den städtischen Kitas sind circa 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wie hoch die Krankenquote im Monat ist, kann die Stadt Waiblingen nicht beantworten. Wenn sich ein Arbeitnehmer krank meldet, wird das durch einen Sacharbeiter der Lohnbuchhaltung in einem Entgeltprogramm erfasst. Der Arbeitnehmer müsse bei der telefonischen Krankmeldung die Dauer der Krankschreibung angeben.