Waiblingen/Fellbach. Wegen versuchter sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Schöffengericht in Waiblingen einen 41-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Mann saß bereits wegen anderer Taten im Gefängnis. Zur Verhandlung wurde er aus der U-Haft gebracht. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann eine Partnerin bei ihr zu Hause zum Sex zwingen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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