Waiblingen. Eine Frau aus Waiblingen hat dem Jobcenter nicht gemeldet, dass ihr erwachsener Sohn einen Ferienjob hat. Weil sie für sich und ihn als Bedarfsgemeinschaft Leistungen erhält, wirft die Staatsanwaltschaft der 47-Jährigen Betrug vor. Es geht um 1300 Euro. Wegen der Höhe der Summe und mehrerer Vorstrafen fordert die Anklägerin eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Gericht belässt es bei einer Geldstrafe.
Betrug