„Freispruch“ lautet das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen über einen 58-jährigen Autofahrer, der in Fellbach beim Ausparken das Nummernschild des Wagens eines dort wohnenden Ehepaares touchiert hat. Das Paar – nicht wissend, dass der Mann nach einer Bandscheibenoperation ein Stützkorsett tragen musste – holte die Polizei. Die beiden dachten aufgrund der Bewegungen des Mannes, dass dieser betrunken sein müsse.
Angaben von Polizei und Ehepaar stimmen nicht den des Beschuldigten