Waiblingen. Am 20. Mai hat der Bundesfinanzhof die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Die Begründung lautete, dass die Regelung weder gegen das Grundgesetz noch gegen die baden-württembergische Landesverfassung verstoße. Damit bestätigte der Bundesfinanzhof die Vorinstanz und wies die Revisionen in beiden Verfahren als unbegründet zurück. Was passiert nun mit den 68.000 Einsprüchen, die dem Finanzamt Waiblingen vorliegen?
Die