Waiblingen

Handy am Steuer, aber nur „sekundenschnell“? Amtsgericht reduziert Bußgeld

Ein kurzer Blick aufs Handy am Steuer, um das Navi einzustellen oder Musik anzumachen, kann bestraft werden (Symbolbild).
Ein kurzer Blick aufs Handy am Steuer, um das Navi einzustellen oder Musik anzumachen, kann bestraft werden (Symbolbild). © Alexandra Palmizi

WAIBLINGEN/Winnenden. Wann darf man sein Smartphone im Auto nutzen? Niemals auf dem Fahrersitz - das zeigt ein Urteil am Amtsgericht Waiblingen: Eine Lkw-Fahrerin sollte 100 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt bekommen. Polizisten hatten sie beobachtet, sie soll am Steuer auf dem Display getippt haben. Die Frau will ihr Handy aber nur „umgelagert“ haben. Wegen der „sekundenschnellen“ Nutzung reduziert das Gericht das Bußgeld auf 55 Euro, der Punkt wird doch nicht

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