Manchmal kommt es knüppeldick. Lässt man dann die Zügel schleifen, kann es einem so ergehen wie dem 41-Jährigen, der in einer Mischung aus Weltschmerz und schlechtem Gewissen vor dem Amtsgericht Waiblingen steht und zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt wird, weil er in einer Gemeinde im nördlichen Rems-Murr-Kreis eine mit Mängeln behaftete neu gebaute Doppelhaushälfte vermietet hat, ohne dass diese baurechtlich abgenommen war.
Ursache des Dilemmas: Familiendrama
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