Das Amtsgericht Waiblingen hat einen 35-Jährigen wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auf dem Computer des Waiblingers waren Hunderte kinder- und jugendpornografische Bilder und 150 Videos gefunden worden. Er muss weiterhin regelmäßig Gruppen- und Einzelgespräche besuchen – im Wiederholungsfall muss er ins Gefängnis, droht