Wegen Insolvenzverschleppung und weil sie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 40.000 Euro nicht abgeführt hat, stand die ehemalige Geschäftsführerin einer Waiblinger Zeitarbeitsfirma vor dem Amtsgericht.
Sie will von nichts gewusst haben, ihr Lebensgefährte habe im Hintergrund sämtliche Fäden in der Hand gehabt. Schuldig ist sie nach Überzeugung des Gerichts dennoch, sie muss aber weniger Strafe zahlen als ursprünglich vorgesehen.
Die Behauptung der Angeklagten: Sie