Das Schuljahr 2020/2021 ist kein normales Schuljahr. Es ist ein Schuljahr unter Pandemie-Bedingungen. Das bedeutet auch, dass Lehrer und Schüler keine Präsenzpflicht an Schulen haben. Dies gilt für diejenigen, die zum Beispiel wegen relevanter Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf haben. Schüler können von der Teilnahme am Unterricht entschuldigt werden, eine Attestpflicht besteht für Schüler nicht. Schulpflichtig sind sie dennoch: Sie müssen dann