Waiblingen

Kind nicht geimpft, Bußgeld verweigert: 56-Jähriger in Waiblingen vor Gericht

Während der Verhandlung behauptet der Vater, das Masernschutzgesetz sei nicht rechtskräftig.
Während der Verhandlung behauptet der Vater, das Masernschutzgesetz sei nicht rechtskräftig. © ZVW/Benjamin Büttner

WAIBLINGEN. Weil ein 56-Jähriger keinen Masernimmunitätsnachweis für seinen grundschulpflichtigen Sohn vorlegen konnte, bekam er einen Bußgeldbescheid über 150 Euro. Der Familienvater aus Alfdorf akzeptierte die Strafe nicht und legte Einspruch ein. Der Fall wurde nun vor dem Waiblinger Amtsgericht verhandelt.

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Bei dem Versuch, Richterin Christina Heß davon zu überzeugen, der Bußgeldbescheid