WAIBLINGEN. Weil ein 56-Jähriger keinen Masernimmunitätsnachweis für seinen grundschulpflichtigen Sohn vorlegen konnte, bekam er einen Bußgeldbescheid über 150 Euro. Der Familienvater aus Alfdorf akzeptierte die Strafe nicht und legte Einspruch ein. Der Fall wurde nun vor dem Waiblinger Amtsgericht verhandelt.
Amtsgericht Waiblingen: Beschuldigter versucht, Formfehler zu finden
Bei dem Versuch, Richterin Christina Heß davon zu überzeugen, der Bußgeldbescheid