Waiblingen

Kinder teils nicht gegen Masern geimpft: Warum die Richterin das Bußgeld aufhebt

Masern-Impfpflicht
Kinder, die Kita oder Schule besuchen, müssen entweder gegen Masern geimpft oder immun sein - die Eltern müssen das nachweisen (Symbolfoto). © Benjamin Büttner

Waiblingen. Ein Bundesbeamter, der im Rems-Murr-Kreis lebt, hat mehrere Kinder, die teils gegen Masern geimpft sind und teils nicht. Das Landratsamt forderte für den jüngsten Sohn Nachweise über Impfschutz oder Immunität - und verlangte ein Bußgeld von 150 Euro, als diese ausblieben. Vor dem Amtsgericht Waiblingen hat der Vater, der nach eigenem Bekunden kein Impfgegner ist, allerdings Erfolg. Das Verfahren wird eingestellt. Die Richterin kritisiert die unvollständige