Waiblingen

Kita-Diskussion geht weiter

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Wie sollen die Betreuungsgebühren in Zukunft berechnet werden? Das wird bereits seit Jahren im Gemeinderat diskutiert. © Pixabay/CCO Crative Commons

Waiblingen. Viel Diskussion, aber keine Entscheidung. So ließe sich die Ausschusssitzung zu den neuen Kinderbetreuungsgebühren zusammenfassen. Die eine Fraktion ist ohnehin gegen Gebühren, für die anderen sind Selbstständige am Ende benachteiligt, wieder andere kämpfen um einen Prozentpunkt. Das vorgeschlagene Modell ist von Elternvertretern erarbeitet worden.

Überraschend war es nicht: Die Neuregelung der Gebühren für die Kinderbetreuung wurde wieder mal diskutiert, eine Entscheidung gab es nicht. Zwar begrüßten die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales und Verwaltung das Engagement des Gesamtelternbeirats, der das Modell gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeitet hatte. Doch es gab Kritik – und am Ende keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat.

Das neue Modell soll im September in Kraft treten

Bislang hatten sich die Betreuungsgebühren an sechs groben Einkommensgruppen orientiert, Familien mit einem höheren Einkommen als 64 000 Euro im Jahr galten als höchste Einkommensklasse. Vom dritten Kind an wurden keine Gebühren mehr fällig. Das neue Modell soll gerechter sein: Künftig sollen die Gebühren über eine gleichmäßige prozentuale Beteiligung am Einkommen der Eltern erhoben werden, gestaffelt nach Einkommensklassen (wir berichteten). Außerdem sollen auch für das dritte und vierte Kind Gebühren anfallen.

So wolle man die notwendige Gebührenerhöhung (der Anteil der Eltern an den gesamten Betreuungskosten steigt auf zehn Prozent) auf mehrere Schultern verteilen, erläuterte die Vorstandsvorsitzende des Gesamtelternbeirats Waiblingen (GEB), Lissy Theurer.

Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollen dadurch entlastet werden, für höhere Einkommensklassen ergebe sich eine „angemessene Mehrbelastung“. Das neue Modell soll im September dieses Jahres in Kraft treten, nach einem Jahr soll es überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werden.

Fraktionen kritisieren das Modell

Obwohl das Modell von den Betroffenen, also den Elternvertretern selbst, entwickelt worden war, wollten die Ausschussmitglieder dem so nicht zustimmen. Peter Beck von der SPD erklärte, seine Fraktion empfinde das neue Modell zwar als grundsätzlich gerechter, allerdings sei man nicht bereit, die Erhöhung der Elternbeteiligung von neun auf zehn Prozent mitzutragen. Außerdem sollten das dritte und vierte Kind in der Betreuung weiterhin kostenfrei bleiben. Stellvertretend für ihre Fraktion erklärte Dagmar Metzger, die ALi sei ohnehin gegen Gebühren für die Kinderbetreuung.

Hans-Ingo von Pollern von der CDU betonte, seine Fraktion sehe es nach wie vor als Ungerechtigkeit, das Bruttoeinkommen von Beamten, Angestellten und Selbstständigen in einen Topf zu werfen. Die CDU plädiere daher für das zu versteuernde Einkommen als Grundlage für die Berechnung. Aus Sicht der FDP-Frau Andrea Rieger war das Modell noch nicht ausreichend diskutiert, sie könne dementsprechend keine Beschlussempfehlung geben.

"Was wäre das für eine Botschaft an den GEB?“

Schockiert von der regen Diskussion seiner Ausschusskollegen zeigte sich Siegfried Bubeck vom DFB. Er verstehe nicht, was es an einem demokratisch gefassten Beschluss wieder und wieder zu rütteln gebe. „Erst wollten wir die Bürgerbeteiligung, jetzt haben wir sie und dann passt es auch wieder nicht“, echauffierte er sich.

Sozialbürgermeisterin Dürr warnte davor, dass diese Diskussionskultur sich allzu sehr einbürgere. „Sonst können wir das mit den Vorberatungen gleich lassen.“ Es sei übliche Praxis, das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.

Der Forderung, das zu versteuernde Einkommen zugrunde zu legen, erteilte sie eine Absage: Der Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig hoch. Sie mahnte außerdem, die Elternvertreter hätten so viel Zeit ehrenamtlich in dieses Modell gesteckt. „Es jetzt abzulehnen, was wäre das für eine Botschaft an den GEB?“


Die unendliche Geschichte

Diskutiert wird die Anpassung der Gebühren für die Kinderbetreuung bereits seit Jahren.

In seiner Sitzung am 23. März 2017 hat der Gemeinderat eine lineare Erhöhung der Kindergartengebühren in der bestehenden Struktur bis zu einer Elternbeteiligung von neun Prozent beschlossen.

In einem zweiten Schritt sollte die Beteiligung auf zehn Prozent erhöht werden, wobei der Auftrag erteilt wurde, zuvor ein neues Gebührenmodell unter Beteiligung des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten (GEB) zu entwickeln.

In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Gesamtelternbeirat wurde ein neues Gebührenmodell ausgearbeitet, das am 3. Mai 2018 dem Gemeinderat vorgestellt wurde.

In einer außerordentlichen Hauptversammlung des GEB am 17. Mai 2018 wurde das Gebührenmodell ebenfalls vorgestellt. Von den Elternvertretern wurde es als insgesamt faire Regelung beurteilt.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Verwaltung hat es keine Entscheidung gegeben. Die Fraktionen wollen das Modell nun nochmals intern beraten. Danach soll im Gemeinderat darüber abgestimmt werden.