Weil er gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben soll, soll ein 35-jähriger Waiblinger 1000 Euro Strafe zahlen. Ursprünglich sollte er allerdings noch 500 Euro mehr zahlen. Vorausgegangen war eine Anzeige einer Rettungssanitäterin: Sie hatte nach einem Notruf die Wohnung des Waiblingers betreten, weil sie nicht von einer Corona-Infektion ausgegangen war - dabei war ein PCR-Test zuvor positiv ausgefallen.
Gegen einen ersten Strafbefehl hat der Mann Einspruch erhoben. Deshalb