Ein Waiblinger, der in einem alten Keller Mäuse und Ratten hält, soll ein Bußgeld zahlen, weil er nach Überzeugung des Amtsgerichts Waiblingen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Luft in dem Keller sei für die Tiere zu schlecht und damit gesundheitsschädlich.
Fahrlässiger Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Bei einer Kontrolle dieses Kellers im Dezember 2021 hatten Vertreter des Veterinäramtes Rems-Murr beanstandet, dass sich in den Käfigen jeweils zu viele Tiere