Waiblingen

Mörder spricht von „Frechheit“ und "Folter"

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Deniz E. im Stuttgarter Landgericht am ersten Tag der Verhandlung um seine „nachträgliche Sicherungsverwahrung“. © ZVW/Sarah Utz

Kernen/Stuttgart. Ist Yvan Schneiders Mörder weiterhin so gefährlich, dass er auch nach Verbüßung seiner zehnjährigen Haft in „Sicherungsverwahrung“ bleiben muss? Mit dieser Frage befasst sich seit Montag in öffentlicher Verhandlung das Landgericht Stuttgart. Deniz E. selber findet: Wenn er nicht freikommt, sei das eine „Frechheit“ und „Folter“.

Es gibt einen Moment an diesem ersten Verhandlungstag, da sich manche Zuhörer im Saal fragen, ob sie ernsthaft richtig gehört haben. Richter Holzhausen liest vor, was ihm Deniz E. in einem Vorgespräch erzählt hat – und dabei zeigt sich: Jener junge Mann, der im August 2007 gemeinsam mit einem Helfer den arglosen Yvan Schneider aus nichtigstem Anlass, nämlich aus unbegründeter Liebeseifersucht, hinterhältig in eine Todesfalle gelockt und mit einem Baseballschläger und Fußtritten gegen den Kopf barbarisch ermordet hat; jener junge Mann, der danach mit Hilfe von Freunden die Leiche zerteilt, in Blumentröge betoniert und in den Neckar geworfen hat; jener junge Mann, der dafür – weil die damals geltende Rechtslage nun einmal kein härteres Urteil erlaubte – nur zehn Jahre Jugendstrafe bekam; jener junge Mann findet offenbar: Täter sind die anderen, er ist das Opfer.

Yvans Mörder spricht von „Frechheit“

Dies nämlich erklärte Deniz E. dem Richter im Vorgespräch: Er empfinde es „als Frechheit“, dass er nach Verbüßung seiner Haft womöglich in Sicherungsverwahrung bleiben müsse. Sicher, er wisse, dass „falsch war“, was er gemacht habe, aber „ich hab ne zweite Chance verdient“, schließlich sei er „schon 29 Jahre alt und mit 18 in Haft gekommen“ und habe sich im Gefängnis „nichts zuschulden kommen“ lassen. Nun gut, er sei dort zweimal in Schlägereien verwickelt gewesen, aber „Schlägereien passieren nun mal in Haft“, außerdem habe er „nicht angefangen“, und niemand sei „schwer verletzt“ worden. „Was Sie mit mir machen“, habe Deniz E. gesagt, sei eine „soziale Hinrichtung“, sei „Folter“.

Die psychiatrischen Gutachter werden eine Schlüsselrolle spielen

Nachträgliche Sicherungsverwahrung trotz abgebüßter Haft: Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Ist Deniz E. aufgrund einer „psychischen Störung“ immer noch eine „hochgradige Gefahr“ und bereit zu „schwerster Gewalt“? Das ist „der konkrete Prüfungsmaßstab“, sagt Holzhausen. Eine Schlüsselrolle werden zwei Gutachten von psychiatrischen Sachverständigen spielen.

Am ersten Verhandlungstag werden nur ältere Berichte verlesen – die allerdings deutlich machen: Der Mord von 2007 war der Gipfel einer langen Entwicklung. Bereits in den Jahren zuvor hatte Deniz E. einem Mitschüler „mindestens zehn Faustschläge“ verpasst; die eigene Mutter mit einem Elektrokabel verprügelt; einer Mitschülerin ein „Snuff-Video“ geschickt, das eine Enthauptung zeigte, und dazugeschrieben, er werde „dasselbe mit ihr“ machen; und einen weiteren Jungen, von dem er dachte, der habe mal was mit seiner Freundin gehabt, vor dessen eigener Haustür zu Boden geschlagen, bis die Mutter des Opfers sich schreiend dazwischenwarf.

Drogen ins Gefängnis

Und nach der Festnahme wegen Mordes? Während seiner Haftzeit versuchte Deniz E., an der Briefzensur vorbei eine Bitte an ein Mädchen rauszuschmuggeln: Sie solle ihm Heroin und Ecstasy beschaffen. Möglicherweise liegt bei Deniz E. eine „manifeste Polytoxikomanie“ vor. Auf Laiendeutsch: Es ist nicht auszuschließen, dass er an Drogen und Medikamenten wahllos einwirft, was er kriegen kann.

Deniz E. habe den Mord an Yvan Schneider aufgrund einer „wahnhaften“ Störung begangen: Dies befand seinerzeit im Mordprozess ein psychiatrischer Gutachter – ob er mit dieser Diagnose richtig lag, daran bestehen mittlerweile breite Zweifel. Für eine „Wahnerkrankung“ gebe es keine Anhaltspunkte, schrieben Therapeuten, die mit Deniz E. während der Haftzeit zu tun hatten; eher handle es sich um eine „dissoziale, narzisstische“ Persönlichkeit; also um jemanden, der total auf sich selbst fixiert ist, während er soziale Regeln ignoriert.

Psychiatrische Zwischenberichte

Im Lauf der Jahre gab es immer wieder Zwischenberichte zum Fall Deniz E.; 2009: Eine „Auseinandersetzung“ mit der Tat sei ihm „bisher nicht gelungen“, es fehle an „Opfer-Empathie“. 2010: Deniz E. weiche jeder „therapeutischen Bearbeitung“ aus, habe ein „von Großartigkeit geprägtes Selbstbild“, sei anfällig für „Wut“, könne sich nur schwer „in andere hineinversetzen“, neige zur „Herabsetzung vermeintlich Schwächerer“, zeige eine „aggressive Anspruchshaltung“ und sehe „eher die anderen verantwortlich als sich selbst“ – im Falle einer Freilassung sei „ohne weiteres mit erneuten rechtswidrigen Handlungen zu rechnen“. 2011: Deniz E. sei „derzeit durch das Behandlungsangebot nicht erreichbar“. 2012: Der Verurteilte zeige „keinerlei Reue“, dafür „leichte Erregbarkeit“.

„Irgendwelche positiven Entwicklungen nicht erkennbar“

Dreimal im Lauf der Jahre beantragte Deniz E., vorzeitig auf Bewährung freizukommen; dreimal lehnten Gerichte ab. Erstens, Anfang 2014: Eine „bedingte Entlassung“ sei im „Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit“ derzeit „nicht vertretbar“, es bestehe die „Gefahr erneuter Straffälligkeit“, der junge Mann lasse sich „auf keinerlei therapeutische Angebote“ ein. Zweitens, Ende 2014: Die Fortdauer der Inhaftierung sei „unbedingt und zwingend erforderlich“, der Verurteilte sei „nach wie vor nicht bereit, sich auf Therapie einzulassen“. Drittens, 2016: „Irgendwelche positiven Entwicklungen“ seien „nicht erkennbar“, Deniz E. habe „keinerlei Interesse an Kooperation“, sein Verhalten werde „immer auffälliger“.

Der Prozess wird am Donnerstag mit den psychiatrischen Gutachten fortgesetzt.

Zum Nachlesen für ePaper-Abonnenten gibt es hier eine Liste mit unserer Berichterstattung von 2007 bis 2014 aus unserem Archiv.


Yvans Eltern

Yvan Schneiders Eltern bitten um Verständnis, dass sie sich momentan nicht selber äußern wollen, lassen aber über ihren Anwalt Jens Rabe ausrichten: „Sie leben jeden Tag mit dem Schmerz“, doch auch wenn der „manchmal kaum auszuhalten“ sei, „versuchen sie, das Geschenk des Lebens anzunehmen“ und jeden sonnigen Tag, jede Begegnung mit Freunden zu würdigen; „sie haben den starken Willen“, sich auf „das Positive im Leben“ einzulassen. Die Schneiders „wollen die Ruhe, die sie sich mühsam erkämpft haben, nicht gefährden“ – deshalb halten sie Abstand zu dieser Verhandlung und „vertrauen darauf, dass das Gericht alles gewissenhaft prüft und bedenkt“. Dass sie Deniz E. weiterhin für hochgradig gefährlich halten, hätten sie im Übrigen schon öfters erklärt; an dieser Einschätzung habe sich nichts geändert.