Von diesem Montag, 19. Oktober, an gilt auch in Waiblingen in der ganzen Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Darüber hinaus gilt die Vorschrift zum Bedecken von Mund und Nase auf Gehwegen, sobald der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann - auch im „Begegnungsverkehr“, sagt Oberbürgermeister Andreas Hesky.
Als Beispiel für solche Orte nennt Hesky die Bahnhof- und die Fronackerstraße. Die Regel gelte aber etwa auch auf der Erleninsel und dem Fußweg in der