Weil sie einen jungen Kradfahrer beim Abbiegen im Erbachhof übersehen hat, muss sich eine Waiblingerin vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Der Tatvorwurf lautet „Fahrlässige Körperverletzung“. Bei dem Zusammenstoß im März überschlug sich der Kradfahrer, brach sich das Handgelenk und musste einige Tage im Krankenhaus behandelt werden. „Der Unfall hätte vermieden werden können!“, betont die Staatsanwaltschaft beim Verlesen der Anklageschrift.
Als die Waiblingerin im März am