Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, für den ändert sich vom 1. Dezember 2020 an eine Menge. 13 Jahre lang ist das Wohnungseigentumsgesetz nicht mehr geändert worden, nun tritt mitten in der Corona-Krise eine Reform in Kraft. Was ist daran gut für die Wohnungsbesitzer, was schlecht?
Hendrik Leibfritz, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht bei der Waiblinger Rechtsanwaltskanzlei Schmid & Leibfritz, hat für unsere Zeitung die wichtigsten Neuerungen erklärt