Waiblingen.
Kein gemeinsames Fastenbrechen, keine Gebete und keine Koranlesungen in der Moschee – nach dem jüdischen Passahfest und dem christlichen Ostern ist nun der muslimische Fastenmonat Ramadan von den Coronavirus-Verordnungen betroffen. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag beginnt die einmonatige Fastenzeit. Da sich die Zeitrechnung im Islam nach dem Mondkalender richtet, rückt der Monat Ramadan jedes Jahr um etwa zehn Tage vor. Dieses