Weil ihr Sohn mehrfach nicht zum Unterricht in seinem Gymnasium gekommen ist, soll eine Mutter aus Welzheim 125 Euro Bußgeld bezahlen. Sie weigert sich – der Fall ist nun in Waiblingen vor Gericht gelandet.
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
Mit einem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid bestreitet die 34-jährige Mutter vor dem Waiblinger Amtsgericht grundsätzlich Fehlzeiten ihres Sohnes in der Schule. Der Schulleiter hat dem Gericht bereits eine schriftliche Stellungnahme