Wärmepumpe im Vorgarten? Waiblinger mussten das nachträglich absegnen lassen
Waiblingen. Ein Ehepaar, beide Ingenieure, heizt sein Altbau-Haus in Waiblingen seit Kurzem mit einer Wärmepumpe. Technisch läuft alles einwandfrei - aber weil das Gerät im Vorgarten steht, mussten die Eigentümer sich nachträglich eine Genehmigung einholen und dafür zusätzliches Geld für einen Architekten ausgeben. Das Paar fragt sich, ob Heizungsbetriebe darüber genau genug Bescheid wissen. Auch Stadt und Energieagentur beschäftigt das Thema.
Die Eheleute haben das alte Haus vor ein paar Jahren gekauft. Damals mit Gas-Heizung, wie in den meisten Wohngebäuden in Deutschland. 2024 entschieden sie, die fossile Wärmequelle zu ersetzen. Sie machten Termine aus mit einigen Handwerksbetrieben. Immer wieder hörten sie das Wort „verfahrensfrei“, erzählt Arne Taube. Sie gingen davon aus, dass sie für das Aufstellen der Wärmepumpe im Vorgarten keine Genehmigung benötigen, sofern die Nachbarn durch die Geräusche nicht gestört werden, der Schallimmissionsrichtwert also unterschritten wird.
Das war aber falsch, wie das Ehepaar im Nachhinein erkennen musste. Denn auch der Vorgarten unterliegt Regeln. Man braucht also keine Genehmigung für die Wärmepumpe an sich. Aber für das Aufstellen an ihrem Einsatzort eventuell eben doch. Aus heutiger Sicht, sagt Arne Taube, hätte das Paar sich von Anfang an Hilfe von einem Architekten holen sollen.
Waiblingen: Wärmepumpe womöglich besser mit Architekt
Eine E-Mail der Baurechtsabteilung der Stadt Waiblingen aus dem Sommer 2024 versteht er heute auch anders als damals. Darin heißt es mit Bezug auf die Landesbauordnung: „Generell ist zu sagen, dass Luft-Wärmepumpen verfahrensfrei sind. Es bedarf also keiner Genehmigung. Jedoch ist hinzuzufügen, dass die LWP (Luft-Wärmepumpe, Anm. d. Red.) genehmigt werden muss, sofern sie in direktem Zusammenhang eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens errichtet werden soll- sprich: im Zusammenhang eines laufenden Bauantrages steht. Oder einer baurechtlichen Befreiung bedarf (Bsp.: Errichtung LWP außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche / Errichtung LWP innerhalb Bauverbotszone, etc.) (...) Generell ist es nicht verkehrt sich fachkundigen Beistand in Form eines Architekten zu nehmen (Keine Planung, nur Unklarheiten / evtl. Problemstellen vorab klären), um nachträgliche Konflikte mit Nachbarn / Baurechtsamt zu vermeiden.“
Arne Taube weiß, dass er und seine Frau als Eigentümer die Verantwortung haben. Es sei gut, dass nicht jeder bauen kann, wie er will. So liegt der Garten hinter dem Haus in einer Bauverbotszone, und seitlich neben dem Haus wäre die Wärmepumpe zu nah an den Nachbarn dran gewesen. Doch die Familie hat sich durchaus informiert, Pläne angeschaut, im Rathaus nachgefragt und mehrere Handwerker konsultiert. Dass sie danach trotzdem falschlagen, findet der Ingenieur bedenklich - das müsse doch dann auch vielen anderen so gehen, glaubt er.
Verein „Waiblingen klimaneutral“ will Klarheit bei Bebauungsplänen
Tatsächlich scheint es sogar in der Nachbarschaft einige ähnliche Fälle zu geben. Und auch den Verein „Waiblingen klimaneutral“ treibt das Thema Wärmepumpe und Bebauungsplan um. In einem Haushaltsantrag hat die Gruppe die Idee aufgebracht, dass die Stadtverwaltung alle Bebauungspläne ändert, „sodass die Außeneinheiten von Wärmepumpen KEINE Bauwerke sind“, wie es im Antrag hieß. Aber geht das überhaupt? Waiblingen hat über 950 Bebauungspläne. Die alle zu ändern, wäre „ein sehr zeitintensives Unterfangen, das sehr viel Arbeitskraft bindet“, so das Rathaus in seiner Stellungnahme. Und die Aufstellorte von Wärmepumpen müssen trotzdem einzeln geprüft werden.
Von Waiblinger Stadträten gibt es trotzdem Unterstützung für den Wunsch von „Waiblingen klimaneutral“. Sie stimmen im Bauausschuss im Dezember dafür, das Thema in einer künftigen Sitzung noch einmal zu besprechen.
Energieagentur ergänzt Check-Bericht um Passus zum Wärmepumpen-Standort
Und auch die Energieagentur Rems-Murr hat reagiert. Sie will künftig noch genauer beraten: „Deshalb wird zukünftig ein Passus zum Standort der Außeneinheit in den schriftlichen Check-Bericht eingebaut. Die Energieagentur hat die Anfrage der WKZ (Waiblinger Kreiszeitung, d. Red.) zum Anlass genommen, das Thema mit der Verbraucherzentrale zu besprechen. Diese wird dem schriftlichen Bericht, den die Ratsuchenden im Nachgang zu einem Check bekommen, einen optionalen Textbaustein hinzufügen, was die Aufstellung der Außeneinheit und die Berücksichtigung von Baulinien und Grundstücksgrenzen angeht.“
Zur Frage, ob Handwerker mehr Wissen über die rechtlichen Aspekte von Wärmepumpen brauchen, antwortet die Energieagentur: „Handwerksbetriebe sind keine Bausachverständigen. Wenn sie mit der Planung / Umsetzung beauftragt werden, könnten sie auf das Thema Bebauungsplan/Landesbauordnung hinweisen. Was hier Usus ist, ist uns nicht bekannt.“ Aber letztendlich, erinnert die Agentur, seien sowieso „die Bauherren in der Pflicht, sich kundig zu machen, was auf ihrem Grundstück erlaubt ist und was nicht“.
Handwerkskammer Stuttgart: Wärmepumpen „verfahrensfrei“, aber ...
Und was sagen Handwerker dazu? Die Innung für Sanitär-Heizung-Klima und Klempnerei Rems-Murr hat auf Anfragen der Redaktion bislang nicht reagiert. Von der Handwerkskammer Region Stuttgart heißt es: „Luft-Wasser-Wärmepumpen sind grundsätzlich verfahrensfrei, wobei die baurechtlichen Vorgaben durch die Landesbauordnung (LBO), die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), der Bebauungsplan sowie die Herstellervorgaben beachtet werden müssen. Und hier wird es kompliziert: Je nach Gemeinde können sich die Auflagen und Vorgaben unterscheiden, sodass dann doch eine baurechtliche Genehmigung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nötig ist. Es gibt also keine einheitliche Regel, jede Wärmepumpe muss individuell bewertet werden. Darauf weisen wir in unseren Weiterbildungen hin.“
Eine solche Weiterbildung ist die „zum/zur ’SHK-Expert:in für nachhaltige Gebäudetechnik’“, so die Handwerkskammer: „Hier vermitteln wir gebündelt das nötige berufsübergreifende Fachwissen, um technische Gebäudesysteme wie die Wärmepumpe installieren und warten zu können, sowie vertieftes Wissen zur Gesetzeslage. Diese Weiterbildung ist gut nachgefragt.“





