Waiblingen

Waiblingen: Auto gestreift, aber gleich der Versicherung gemeldet - ausreichend?

Wie verhält man sich richtig, wenn man ein parkendes Auto gestreift hat? (Symbolbild)
Wie verhält man sich richtig, wenn man ein parkendes Auto gestreift hat? (Symbolbild) © Gabriel Habermann

Waiblingen. Morgens im Straßenverkehr streift ein Fahrer ein parkendes Auto in einem Waiblinger Wohngebiet. Der Mann hat einen dringenden beruflichen Termin und verlässt den Unfallort, informiert jedoch seine eigene und die gegnerische Versicherung direkt danach. Droht dem Transportunternehmer und dreifachen Vater unter diesen Umständen dennoch ein Fahrverbot? Das Amtsgericht Waiblingen hat darauf eine Antwort gefunden.

Vorwurf: „Unerlaubtes Entfernen vom

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