Waiblingen

Waiblingen: Mann bestreitet vor Gericht Teilnahme an „Montagsspaziergang“

Montagsspaziergang
Gegner der Corona-Maßnahmen protestierten auch in Waiblingen mit sogenannten „Montagsspaziergängen“ gegen die Politik – und das auch zu einer Zeit, als solche Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes verboten waren. © ZVW/Benjamin Büttner

Weil er seine 350 Euro plus Verwaltungsgebühren für die verbotene Teilnahme am „Montagsspaziergang“ durch die Waiblinger Innenstadt nicht bezahlen möchte, musste ein Pensionär in Begleitung seiner Rechtsanwältin vor dem Amtsgericht Waiblingen erscheinen. Er hatte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Waiblingen eingelegt.

Der 71-Jährige sollte sich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten, weil er bei dem „Montagsspaziergang“ am 7. Februar 2022 teilgenommen