WAIBLINGEN. Weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient haben soll, ist ein Autofahrer auf der Neckarstraße in Hegnach von der Polizei bei einer Kontrolle angehalten worden: Sie sahen, wie er auf dem Bildschirm tippte. Gegen den anschließenden Bußgeldbescheid legte der Mann jedoch Einspruch ein. Seine Begründung: Er habe nicht getippt, sondern das Gerät lediglich an ein Ladekabel anschließen wollen, da er gesehen habe, dass sein Mobiltelefon nur noch fünf Prozent