Mit Einführung der Corona-Verordnung ist zeitgleich ein Bußgeldkatalog beschlossen worden. Wer sich nicht an die Regeln hält, bezahlt eine Strafe im bis zu fünfstelligen Bereich – je nach Schwere des Vergehens. Wer mit seinem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, dem steht es zu, dagegen Einspruch zu erheben. Dann landet dieser Fall vor dem Amtsgericht.
Was aber passiert, wenn man als Beschuldigter nicht zum Gerichtstermin erscheint? Der Direktor des Amtsgerichts Waiblingen,