Waiblingen. Wenn im Frühling die Sonne scheint, kann es tagsüber ganz schön warm werden. Da könnten Vermieter auf die Idee kommen, die Heizungsanlage auszuschalten. Doch nachts sinken die Temperaturen teils noch bis auf knapp über null Grad. Was müssen Eigentümer beachten, welche Rechte haben Mieter? Und ist eine Absenkung auch beim warmen Wasser erlaubt? Nachgefragt bei Fachjuristen.
Hendrik Leibfritz und Yannick Oei sind Partner der Waiblinger Kanzlei Schmid,