Waiblingen

Wohnung zu kalt im Frühling? Diese Rechte haben Mieter bei Heizung und Dusche

Gaszähler
Was gilt in der Übergangszeit im Frühling oder Herbst für die Heizung in Mietwohnungen (Symbolfoto)? © Gabriel Habermann

Waiblingen. Wenn im Frühling die Sonne scheint, kann es tagsüber ganz schön warm werden. Da könnten Vermieter auf die Idee kommen, die Heizungsanlage auszuschalten. Doch nachts sinken die Temperaturen teils noch bis auf knapp über null Grad. Was müssen Eigentümer beachten, welche Rechte haben Mieter? Und ist eine Absenkung auch beim warmen Wasser erlaubt? Nachgefragt bei Fachjuristen.

Hendrik Leibfritz und Yannick Oei sind Partner der Waiblinger Kanzlei Schmid,