Wer eine Notbremse betätigt, löst damit in aller Regel eine Vollbremsung aus, die rasch zum Stillstand führt. Für die jetzt in Kraft getretenen Corona-Regeln, die ja gerne als Notbremse bezeichnet werden, gilt diese Definition nicht. Im Weinstädter Einzelhandel werden sie einmal mehr als ungerecht empfunden, weil sie nicht alle betreffen – und dafür mitunter seltsame Blüten treiben. Unsere Redaktion hat sich am Dienstagmorgen in der Endersbacher Ortsmitte umgehört.
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