Weinstadt/Waiblingen. Ohne Facebook wäre das nicht passiert. Das ist die einfache, leicht feststellbare Wahrheit in einem Verfahren vor dem Amtsgericht in Waiblingen, in dem sich ein 42-Jähriger aus Niedersachsen wegen des Vorwurfs des Betrugs verteidigen musste. Mit Erfolg, wie der Freispruch zeigt, der letztlich ebenfalls eindeutig war, weil die für eine Strafbarkeit notwendige Täuschung nicht nachweisbar war.
Geschenke, Notebook und Auto finanziert
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