Weinstadt. Für Anwohner des geplanten Mobilfunkmasts in der Auberlenstraße ist es die letzte Chance: Nach der Niederlage vorm Verwaltungsgericht Stuttgart hätte Weinstadt noch die Option, in die nächste Instanz zu ziehen. Nur so ließe sich der Bau des 33,97 Meter hohen Masts noch verhindern. Die Stadt müsste dazu einen Antrag stellen, der VGH in Mannheim würde eine Berufung prüfen. Wir sagen, wann die Frist dafür genau abläuft – und wie sich Weinstadt entschieden