Weinstadt

Nach Niederlage im Mobilfunk-Streit: Geht Weinstadt vorm VGH in Berufung?

Der Stahlgittermast, den die Deutsche Funkturm vor einigen Jahren beim Erbachhof bei Waiblingen-Neustadt bauen ließ (Archivfoto)
Der Stahlgittermast, den die Deutsche Funkturm vor einigen Jahren beim Erbachhof bei Waiblingen-Neustadt bauen ließ (Archivfoto), ist 35 Meter hoch - nur rund einen Meter mehr als der geplante Schleuderbetonmast, der für Endersbach vorgesehen ist. © Gabriel Habermann

Weinstadt. Nach dem Sieg der Deutschen Funkturm vorm Verwaltungsgericht Stuttgart stellt sich die Frage, wie es im Streit um den geplanten Mobilfunkmast in Endersbach weitergeht. Weinstadt könnte noch versuchen, in die nächste Instanz zu gehen – den Verwaltungsgerichtshof (VGH). Wir haben bei der Stadt nachgehakt, ob sie diesen Weg beschreiten will. Auch holten wir eine Stellungnahme der Deutschen Funkturm ein – und sagen, wie der VGH beim Prüfen einer Berufung

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