Weinstadt. Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) den Widerspruch der Nachbarn gegen den geplanten Pferdehof in Weinstadt -Beutelsbach mit der Entscheidung vom 30. Januar 2025 abgewiesen hat, ist nun die Frage, ob die Betroffenen dagegen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagen. Die Anwohner befürchten unter anderem Gestank, Lärm und Dreck auf den Straßen, Landschaftsverbrauch und eine Minderung des Werts ihrer Häuser. Die Zeit drängt: Innerhalb eines Monats nach