Weinstadt. Wer die historischen Rathäuser in Großheppach, Endersbach oder Strümpfelbach kaufen will, kann der Stadt Weinstadt ein Angebot machen. Gleiches gilt für jene, die eines der Fachwerkhäuser im Rahmen des Erbbaurechts erwerben wollen. Ohne Gegenstimme oder Enthaltung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die drei Gebäude auf dem Markt anzubieten. Zugleich wurde die Verwaltung verpflichtet, dem Gemeinderat laufend über das Ergebnis der Bemühungen zu