Eigentlich ist es klar: Entlang der Straße nach Gundelsbach und in den umliegenden landwirtschaftlichen Wegen darf nicht geparkt werden, auch nicht, wenn auf der Luitenbächer Höhe oder bei einem der Gundelsbacher Weingüter eine Veranstaltung stattfindet. Im Nachgang des Pfingstwochenendes haben jetzt aber wohl einige Festbesucher Post vom Ordnungsamt bekommen - sie sollen 55 Euro Strafe zahlen wegen Falschparkens. Anscheinend überrascht es viele, dass die Stadt hier tatsächlich durchgreift.