Weinstadt

Unfall B29/Weinstadt: 21-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Das Amtsgericht Waiblingen verhandelt nach einem Verkehrsunfall mit 55.000 Euro Schaden wegen fahrlässiger Körperverletzung (Sym
Das Amtsgericht Waiblingen verhandelt nach einem Verkehrsunfall mit 55.000 Euro Schaden wegen fahrlässiger Körperverletzung (Symbolfoto). © Benjamin Büttner

Weinstadt. Eine 21‑jährige Frau muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Der Strafbefehl steht im Zusammenhang mit einem Unfall im Bereich der B29-Anschlussstelle Weinstadt‑Beutelsbach, bei dem die junge Frau in den Gegenverkehr geraten ist und ein Sachschaden von 55.000 Euro entstanden ist. Der Rechtsanwalt der jungen Frau hatte Einspruch gegen die Rechtsfolge eingelegt. Die Tatvorwürfe wurden somit im Vorfeld vollständig