Weinstadt. Vortäuschung einer Straftat nach Paragraf 145d des Strafgesetzbuches: So lautet die Anklage, die vor dem Amtsgericht Waiblingen gegen eine junge Frau verhandelt wird. Und in der Verhandlung ist von Anfang an klar: Die 26-Jährige hat erfunden, dass sie in Weinstadt vergewaltigt wurde.
„Sie ist jetzt extrem sensibilisiert für das Thema“
Ihr Verteidiger Harald Stehr erklärt gleich zu Beginn, dass seine Mandantin alles zugäbe. Sie beschönige nichts und