Weinstadt

Weinstadt: Frustrierte Mutter schlägt Taxifahrerin und landet vor Gericht

Taxi Taxischild Symbol Symbolfoto Symbolbild
Symbolfoto. © Gaby Schneider

Mit zwei laut einer Zeugin „mit voller Wucht“ ausgeführten Schlägen ins Gesicht einer Taxifahrerin endete im Sommer vergangenen Jahres in Weinstadt eine aus dem Ruder gelaufene Diskussion zwischen der Fahrerin und einer Kundin. Die Ereignisse von damals wurden nun im Amtsgericht Waiblingen in der öffentlichen Hauptversammlung unter Vorsitz von Richter Fabian Lindner aufgearbeitet.

Krankes Kind muss regelmäßig zum Krankenhaus gebracht werden

Das Verhältnis zwischen den beiden Damen sei schon seit einiger Zeit angespannt, erklärten diese übereinstimmend. Die 61-jährige Geschädigte berichtete von einer „schwierigen“ Kundin, die von ihr und auch anderen Fahrern des Unternehmens als barsch, unfreundlich und aufbrausend empfunden wurde.

Die 39-jährige Angeklagte wiederum erzählte mit Hilfe einer Dolmetscherin von ihrem zehn Jahre alten, kranken Kind, das immer wieder zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden müsse. Aufgrund der Infektionsgefahr sei die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausdrücklich ausgeschlossen.

Kundin wollte Beförderungsschein zurück haben

Sie habe von der Krankenkasse einen Beförderungsschein erhalten, den sie dem Taxiunternehmen übergeben habe, damit dieses die Fahrten vornimmt.

Allerdings, formulierte sie ihren Unwillen, habe das Unternehmen das eingesetzte Taxi immer wieder in ein „öffentliches Verkehrsmittel“ umfunktioniert, indem es nicht nur das kranke Kind, sondern gleichzeitig weitere Personen beförderte. Aus diesem Grund habe sie schließlich eine Bekannte gebeten, bei dem Unternehmen anzurufen und den Beförderungsschein zurückzufordern, damit sie künftig ein anderes Unternehmen mit der Beförderung ihres kranken Kindes beauftrage. Daraufhin sei die Geschädigte zu ihrem Haus gefahren und habe ihr den Beförderungsschein gebracht.

Frau soll unterschreiben, versteht aber nicht was und wieso

Die Fahrerin habe ihr gesagt, sie gebe ihr den Schein nur dann zurück, wenn sie etliche andere Papiere ebenfalls unterzeichne. Dies zu tun habe sie sich geweigert, da sie den Sinn nicht eingesehen habe und überhaupt nicht verstanden habe, was in diesen Papieren drin stand. Aus diesem Grund habe sie den Stapel Papiere, der im Auto auf dem Beifahrersitz lag, einfach geschnappt und sei damit in Richtung ihres Hauses gegangen.

Allerdings sei die Fahrerin sofort ausgestiegen und hinter ihr hergerannt. Als sie sie eingeholt habe, habe die Fahrerin sie festgehalten und mit dem Autoschlüssel zweimal nach ihr geschlagen. Sie sei durch den Schlüssel im Nacken verletzt worden. Sie habe geweint, um Hilfe und nach der Polizei gerufen. Sie habe die Taxifahrerin aufgefordert, den Beförderungsschein loszulassen, sie benötige ihn, damit ihr Kind am nächsten Tag ins Krankenhaus gebracht werden könne.

Anwohner wurden auf lautes Geschehen aufmerksam

Die Geschädigte bestätigte, sie habe den Beförderungsschein wie gewünscht zusammen mit einer Aufstellung der letzten Krankentransporte zu der Angeklagten gefahren. Die habe schon am Straßenrand auf sie gewartet. Sie habe ihr erklärt, dass sie die letzten Transportfahrten noch quittieren müsse. Dies habe die Angeklagte verweigert. Nach einer kurzen Diskussion habe diese ihr wuchtig ins Gesicht geschlagen, sich über sie geworfen, die Papiere ergriffen und sei mit ihnen davongerannt. Durch das Gerangel in der Fahrerkabine sei die Hupe des Autos ausgelöst worden.

Durch die laute Diskussion und den Dauerhupton wurden mehrere Anwohner auf das Geschehen auf der Straße aufmerksam. Eine von ihnen berichtete im Zeugenstand, sie habe zunächst von ihrer Wohnung aus das Geschehen verfolgt und sei nach dem Hupen auf die Straße gerannt.

Lebensgefährte kann Situation beruhigen

Dort habe sie gesehen, wie beide Frauen an den Papieren zerrten. Die Fahrerin habe ständig gesagt: „Ich will doch kein Geld von Ihnen. Ich brauche Ihre Unterschrift.“

Die Angeklagte habe aufgeregt und laut in einer fremden Sprache geredet. Auf einmal habe die Angeklagte die Fahrerin mit der linken Hand an der Schulter festgehalten und ihr mit der Rechten „mit voller Wucht“ links und rechts ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe sie laut gerufen, dass es nun reiche, sie alarmiere jetzt die Polizei. Den von ihr herbeigerufenen Beamten und dem Lebensgefährten der Angeklagten sei es schließlich gelungen, die Frau zu beruhigen. Der Lebensgefährte habe schließlich auch die geforderten Unterschriften für die Krankentransporte geleistet.

Opfer erlitt Schwindel und kurzzeitige Sehstörungen

Aufgrund dieses Vorfalls hatte die Angeklagte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte, so dass es zur mündlichen Verhandlung im Amtsgericht kam. Sie begründete ihn dem Gericht gegenüber damit, dass alle gegen sie erhobenen Anschuldigungen Lügen seien. In ihrem Schlusswort versicherte sie dann, die Taxifahrerin nicht absichtlich geschlagen zu haben. Auf Anraten des Gerichts, des Staatsanwalts und ihres Verteidigers erklärte sie sich allerdings bereit, den Einspruch zurückzunehmen, so dass der erlassene Strafbefehl rechtskräftig wurde.

Folgenlos blieben die Ereignisse für die Taxifahrerin nicht. Gemäß einem dem Gericht vorgelegten ärztlichen Attest erlitt sie eine Jochbeinschwellung und Blutergüsse, Nacken- und Kopfschmerzen, kurzzeitige Sehstörungen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen und eine Kreislaufschwäche. Noch heute habe sie bisweilen Angstzustände, wenn sie mit dem Taxi unterwegs sei und an den Vorfall zurückdenke, führte sie ergänzend dem Gericht gegenüber aus.

Mit zwei laut einer Zeugin „mit voller Wucht“ ausgeführten Schlägen ins Gesicht einer Taxifahrerin endete im Sommer vergangenen Jahres in Weinstadt eine aus dem Ruder gelaufene Diskussion zwischen der Fahrerin und einer Kundin. Die Ereignisse von damals wurden nun im Amtsgericht Waiblingen in der öffentlichen Hauptversammlung unter Vorsitz von Richter Fabian Lindner aufgearbeitet.

Krankes Kind muss regelmäßig zum Krankenhaus gebracht werden

Das Verhältnis zwischen den beiden

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