Wenn die Feuerwehr aus Notlagen hilft, zahlt das die Gemeinde. Doch es gibt Situationen, die keinen Notfall darstellen. Dann kann zwar die Feuerwehr helfen – aber die Rechnung muss privat bezahlt werden. Wie bei einem vollgelaufenen Keller. Das ist in aller Regel keine Bedrohung für Leib und Leben. Dann muss man die Rechnung als Hausbesitzer selbst zahlen.
Die Stadt Welzheim legte bereits in der vergangenen Woche im Bau- und Verwaltungsausschuss den Vorschlag vor, die Rechnung für