Erleichterung bei den Winnender Artemisia-Freunden. Das Landratsamt verzichtet vorerst auf ein Zwangsgeld. Die Artemisia-Verkaufsfirma Teemana kann ihre 5000 Euro behalten, die bereits vom Konto abgebucht, aber noch nicht beim Landratsamt angekommen waren. Dies bewirkte ein erneuter Eilantrag des Anwalts von Teemana am Verwaltungsgericht. Solange das Verfahren um den Eilantrag dauert, verzichtet das Landratsamt auf Zwangsmaßnahmen, mit denen es das Verkaufsverbot für das Heilkraut Artemisia