„Man müsste fast blind sein, um zu glauben, dass dieses Attest den Gesundheitszustand der Dame darstellt“, so Richterin Basoglu-Waselzada in der mündlichen Begründung des Urteils, mit dem sie eine Frührentnerin am 15. Juni im Waiblinger Amtsgericht wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens sowie der eigenen notwendigen Auslagen verurteilte.
Arzt aus Österreich bescheinigt: Maske