Weil es immer beliebter wird, bei Feiern ein Feuerwerk abzubrennen, informiert die Stadt in einer Pressemitteilung, dass dies nur in der Neujahrsnacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet ist. „Zu allen anderen Zeiten ist in Deutschland vorher die zuständige Behörde zu informieren und es ist in der Regel auch eine behördliche Genehmigung erforderlich.“
Wer ohne Erlaubnis Raketen in die Luft jagt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und erhält ein Bußgeld. Wer die