In einer Pressemitteilung gibt die Stadt Winnenden Tipps zur Bekämpfung von Haus- und Wanderratten. Diese seien wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Abwehrmaßnahmen seien grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer.
Stadt greift nur in Ausnahmefällen ein
Nur bei Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls könne die Gemeinde als Ortspolizeibehörde eingreifen. „Es wird empfohlen, sich wegen