„Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus!“ Mit diesem Sprichwort kommentierte der Angeklagte den Urteilsspruch der Richterin gehässig, mit dem sie ihn wegen Beleidigung in vier Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 1400 Euro verurteilte.
Der 50-jährige Winnender musste sich vor dem Amtsgericht wegen eines Vorfalls verantworten, der sich im September ereignet hatte. Er hatte nachmittags im Winnender Polizeirevier angerufen und gesagt, er wolle gegen einen Mann aus