Sind die Vorschriften für die Bebauung von Gartengrundstücken im Außenbereich noch zeitgemäß? Oder bewirkt die Baurechtsbehörde in Winnenden mit ihrem Vorgehen gegen Schaukeln, Hütten und Co. das genaue Gegenteil von dem, was sie bezwecken will? So argumentieren jedenfalls die Obst- und Gartenbauer in Leutenbach. Sie sehen in verwehrten Baugenehmigungen und Aufforderungen zum Rückbau ebenso eine Gefahr für die Kulturlandschaft wie in Flächenversiegelung, Klimakrise, demografischem Wandel,