Winterbach.
Impfen war in Deutschland bisher eine Gewissensentscheidung, die Eltern für ihre Kinder frei treffen konnten. Damit ist es ab 1. März vorbei, zumindest im Fall der Masern. Ab dann müssen alle Kinder, die in eine Kindertagesstätte, eine Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen werden sollen, sowie alle, die in diesen Einrichtungen arbeiten, einen wirksamen Masernimpfschutz vorweisen. Verweigerern drohen hohe Bußgelder,