Paris (dpa) - Die Anklage hat im Berufungsverfahren um mögliche Scheinbeschäftigung einen zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts für Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen gefordert. Zwar verlangte die Staatsanwaltschaft keine sofortige Anwendung der Strafe. Sollte das Gericht der Forderung nachkommen, wäre eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr für Le Pen aber äußerst schwierig.
Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern.